Wartezeit (bKV)
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem bestimmte bKV-Leistungen (v.a. Zahnersatz, stationaere Behandlung) noch nicht erstattet werden. Standard 3-8 Monate. Prophylaxe und Unfaelle meist ohne Wartezeit.
Kontext und Details
Wartezeit soll Anti-Adverse-Selection verhindern: MA mit akutem Zahnersatz-Bedarf koennen sich nicht kurzfristig anmelden, sofort Leistung nehmen und dann austreten. Ohne Wartezeit waeren die Kollektiv-Beitraege deutlich hoeher. Premium-Tarife (Barmenia BestMed Premium, Hallesche FEELfree, Allianz Firmengesundheit Premium) bieten 0-Wartezeit gegen 5-15 EUR/Monat Aufpreis. Uebertragung aus Vorversicherung kann Wartezeit anrechnen (mit Nachweis 6-12 Monate Laufzeit).
Beispiel
Vertrag Zahnersatz beginnt 01.01.2026 mit 8 Monaten Wartezeit. MA hat akute Krone im Maerz 2026 (Wartezeit) — abgelehnt. Prophylaxe im Februar 2026 — erstattet (0 Wartezeit).
Siehe auch
Quellen
GDV Musterbedingungen bKV Kollektiv 2024, § 197 VVG.