Steuer- & SV-Vorteile

Wo der Staat mitmacht, und wo nicht.

Ein Überblick über die wichtigsten Förderparagraphen, Freibeträge und Pauschalierungen. Stand 2025. Ohne Steuerberater-Latein.

BausteinRechtsgrundlageFörderhöhe 2025Wirkung
bAV, Direktversicherung§ 3 Nr. 63 EStG8 % BBG steuerfrei · 4 % SV-freiNetto-Hebel ~2× bis 2,8×
AG-Pflichtzuschuss bAV§ 1a Abs. 1a BetrAVGMind. 15 % vom UmwandlungsbetragRefinanziert durch AG-SV-Ersparnis
bKV, Sachbezug§ 8 Abs. 2 EStG50 € / Monat steuer- & SV-freiHöchste Wertschätzung pro Euro
bKV, Pauschalsteuer§ 40 Abs. 1 EStG25 % Pauschal-LSt auf BeitragSinnvoll für höhere Beiträge
GUV (AG-Eigentum)BetriebsausgabeVoll abzugsfähigKeine Lohnsteuer beim AN
GUV (AN-Eigentum)Lohnsteuerlich100 € / Jahr pauschalierbarSchlanke Abwicklung

Angaben ohne Gewähr, Rechtsstand 2025, vereinfacht. Konkrete Steuerwirkung individuell prüfen lassen.

8 %

der BBG sind 2025 für bAV steuerfrei umwandelbar (West).

21 %

Sozialversicherung spart der AG typischerweise pro umgewandeltem Euro.

600 €

fließen jährlich pro MA über bKV-Sachbezug steuer- & SV-frei.

Was ist für Ihre Struktur möglich?

Wir prüfen Ihre Lohnabrechnungs- und Mitarbeiter­struktur und sagen Ihnen konkret, welche Förderwege offenstehen.

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