Gesellschafter-Geschäftsführer
Beherrschend oder nicht: das entscheidet alles.
Beim Gesellschafter-Geschäftsführer entscheidet die Beteiligungshöhe über die Versorgungspfade. Ab 50 % Beteiligung gilt der GGF als beherrschend, mit weitreichenden steuerlichen Konsequenzen. Wir strukturieren, was im konkreten Fall trägt.
Mehrfach ausgezeichnet . Allianz-Partner
Echte Testsieger-Siegel.





Quellen: Focus Money . Franke & Bornberg . Stiftung Warentest . IVFP. Auszeichnungen beziehen sich auf Tarife der Allianz-Gruppe (Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Allianz Lebensversicherungs-AG, DLVAG).
Warum GGF-Versorgung?
Direktversicherung
Auch für GGF möglich, aber Hoechstbeitrag oft zu niedrig für die Versorgungsluecke.
Unterstuetzungs-Kasse
Unbegrenzte Dotierung möglich, vollständig steuerbefreit, ideal bei hoher Steuerbelastung.
Pensionszusage
Bilanzwirksam, PSV-pflichtig, aber gestaltbar bis ins Detail. Erdienbarkeit prüfen.
Beherrschend?
Bei >50 % Beteiligung gelten strengere Anforderungen an Erdienbarkeit und Angemessenheit.
Rueckdeckung
Kongruente Rueckdeckung sichert die Zusage und mindert Bilanz-Risiken.
Auslagerung
Bestehende Zusagen lassen sich an Pensionsfonds oder U-Kasse übertragen.
Wann welcher Pfad?
Faustregel: Direktversicherung als Standard-Baustein bis 8 % BBG, U-Kasse als Aufstockung bei hoher Steuerbelastung und Wunsch nach unbegrenzter Dotierung, Pensionszusage nur dann, wenn Bilanz und PSV-Beitrag bewusst akzeptiert werden.
Was wir prüfen
Beteiligungshöhe und Stimmrechte, vorhandene Zusagen, Bilanzpolitik, geplantes Renteneintrittsalter, gewuenschte Hinterbliebenenleistungen. Erst danach Empfehlung.